Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Stand: Juli 2026

1. Gegenstand und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") werden Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen der Eclarity GmbH ("Anbieter") und unternehmerischen Kunden des Anbieters, insbesondere Unternehmen, Schulträgern, Schulen, Hochschulen, Landesmedienzentren, Ministerien und sonstigen öffentlichen Bildungseinrichtungen, gemeinnützigen Organisationen und Vereinen ("Kunden"). Diese AGB gelten insbesondere für die Lizenzierung der KI-Softwarelösung "Eclarity" des Anbieters ("Vertragssoftware").

1.2 Für die Nutzung der Vertragssoftware und der über die Vertragssoftware angebotenen Dienstleistungen gelten ausschließlich diese AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Soweit Kunden der öffentlichen Hand auf Basis von EVB-IT-Verträgen oder vergleichbaren öffentlich-rechtlichen Vertragsmustern bestellen, gelten diese AGB als ergänzende Bedingungen. Bei Widersprüchen zwischen EVB-IT und diesen AGB gehen die Regelungen des EVB-IT-Vertrags vor.

1.3 Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden keine Verträge abgeschlossen.

2. Vertragsschluss und Vertragsgrundlagen

2.1 Verträge mit dem Anbieter kommen durch ein Angebot des Anbieters und die vorbehaltlose Annahme des Kunden zustande ("Vertrag"). Angebote des Anbieters sind freibleibend und können bis zur Annahme des Kunden vom Anbieter jederzeit widerrufen werden, es sei denn, das Angebot wird ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

2.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, hat der Liefer- oder Leistungsgegenstand nur die vertraglich zugesicherten Eigenschaften aufzuweisen; diese stellen nur dann Garantieübernahmen dar, wenn der Anbieter ausdrücklich erklärt, verschuldensunabhängig hierfür einstehen zu wollen oder wenn sie vom Anbieter ausdrücklich als solche bezeichnet werden; Garantieerklärungen müssen schriftlich abgegeben werden, um wirksam zu sein.

2.3 Qualitätsanforderungen oder sonstige Leistungsanforderungen (z.B. IT-Sicherheitsanforderungen, Compliance-Anforderungen, Programmieranforderungen, Dokumentationsanforderungen) werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie bei Vertragsschluss ausdrücklich einbezogen und vom Anbieter vorbehaltlos bestätigt wurden.

2.4 Vom Anbieter herausgegebene Prospekte, Werbemittel oder Angaben auf Webseiten sowie Angaben in Lastenheften, Ausschreibungsunterlagen, Pflichtenheften oder vergleichbaren Dokumenten des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.

2.5 Bei Widersprüchen zwischen den Vertragsgrundlagen gilt folgende Rangfolge: (1) die Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Anlage 1), (2) das jeweilige individuelle Angebot des Anbieters einschließlich etwaiger dort in Bezug genommener Leistungsbeschreibungen, (3) diese AGB, (4) sonstige mitgeltende Dokumente. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien gehen in jedem Fall vor.

3. Vertragssoftware

3.1 Die im Angebot näher bezeichnete Vertragssoftware besteht vorwiegend aus einer KI-gestützten digitalen Lernplattform, die es ermöglicht, aus vom Kunden bereitgestellten Lernmaterialien interaktive, personalisierte Lernlektionen zu generieren. Die Plattform unterstützt insbesondere adaptives Lernen durch KI-basierte Chatbots, individualisierte Lernpläne, dynamische Übungen sowie ein Coach-Dashboard zur Fortschrittsverfolgung. Die Vertragssoftware richtet sich an Unternehmen, Bildungseinrichtungen und öffentliche Träger. Sie kann von Personen genutzt werden, denen der Kunde den Zugang zur Vertragssoftware gewährt, insbesondere von Lernenden, Lehrkräften, Coaches und sonstigem Ausbildungspersonal ("Nutzer"). Der konkrete Leistungs- und Funktionsumfang der Vertragssoftware ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

3.2 Die Bereitstellung der Vertragssoftware erfolgt als Cloud-Anwendung ("SaaS"). Die Vertragssoftware umfasst nicht die Beschaffung oder Bereitstellung von Fremdsoftware, einschließlich Lizenzen für Betriebssysteme oder Standardsoftware von Drittherstellern und Weiter- und Neuentwicklung, einschließlich Patches, Updates und Upgrades von Fremdsoftware.

3.3 Leistungen im Zusammenhang mit der erstmaligen Einrichtung und Inbetriebnahme der Vertragssoftware (z. B. Onboarding, Initialschulung, Setup-Unterstützung, Konfigurationsberatung oder vergleichbare Einführungsleistungen) sind nicht in der Lizenzgebühr enthalten und werden vom Anbieter nur erbracht, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

3.4 Der Kunde ist sich bei Verwendung einer als nicht abschließend getestet oder noch in Entwicklung befindlich gekennzeichneten Vertragssoftware (z.B. „Betaversion", „Testversion", „Early Access", „Preview" oder vergleichbare Bezeichnungen) darüber bewusst, dass die Vertragssoftware noch fehlerhaft sein kann. Der Kunde nutzt solche Versionen daher in eigener Verantwortung. Der Anbieter übernimmt insoweit für durch solche Versionen verursachte Schäden keine Haftung, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Anbieters.

4. Nutzungsrechte

4.1 Der Anbieter räumt dem Kunden das einfache, widerrufliche, nicht übertragbare Recht ein, die Vertragssoftware während der Vertragslaufzeit zwischen dem Anbieter und dem Kunden bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Kunde erhält insbesondere das Recht, die Vertragssoftware autorisierten Nutzern nach Maßgabe der Bestimmungen dieser AGB zur Nutzung zu überlassen und, sofern erforderlich, entsprechende Zugänge freizuschalten oder vom Anbieter freischalten zu lassen. Dieses Nutzungsrecht des Kunden ist nicht an Dritte unterlizenzierbar, es sei denn, das Angebot sieht eine Weiterlizenzierung z.B. an verbundene Unternehmen des Kunden vor.

4.2 Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Vertragssoftware stetig weiterzuentwickeln und den Funktionsumfang zu erweitern oder in angemessenem Umfang anzupassen oder einzuschränken.

4.3 Die Erstellung individueller Anpassungen oder Konfigurationen der Vertragssoftware ("Customizings") sind vertraglich zu vereinbaren. Ohne vertragliche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Erstellung von Customizings. Der Anbieter behält sich sämtliche Rechte an Customizings vor, insbesondere das Recht, Customizings anderen Kunden zu lizenzieren. Soweit der Anbieter für den Kunden Customizings vornimmt, gelten die nach diesen AGB eingeräumten Nutzungsrechte an der Vertragssoftware zugunsten des Kunden auch für Customizings.

4.4 Unbeschadet der im Rahmen dieser AGB eingeräumten Nutzungsrechte behält der Anbieter alle Rechte an der Vertragssoftware.

4.5 Alle Rechte an den vom Kunden bereitgestellten Eingabematerialien (Input) verbleiben stets beim Kunden. Die durch die Vertragssoftware generierten Ausgaben und Outputs, insbesondere Lernlektionen, Übungen, Dialogtexte, Zusammenfassungen oder sonstige Ausgaben ("Generierte Inhalte"), stehen dem Anbieter zu. Der Anbieter ist berechtigt, Generierte Inhalte auch bei anderen Kunden einzusetzen und anderweitig zu nutzen, soweit hierdurch keine Rechte des Kunden an seinen Eingabematerialien verletzt werden, insbesondere keine vertraulichen oder urheberrechtlich geschützten Eingabematerialien gegenüber Dritten offengelegt werden. Der Kunde erhält an den Generierten Inhalten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer der Vertragslaufzeit.

5. Bereitstellung der Vertragssoftware

5.1 Der Anbieter stellt dem Kunden die Vertragssoftware in ihrer jeweils aktuellen Version und für die vertragsgemäße Nutzung der Leistung ausreichenden Speicherplatz über das Internet als SaaS zur Verfügung und nimmt erforderliche Wartungsarbeiten vor.

5.2 Der Anbieter stellt die Vertragssoftware nicht mit garantierter durchgehender Verfügbarkeit bereit und ist daher nicht für eine störungs- und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Vertragssoftware verantwortlich. Der Anbieter wird jedoch geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine Verfügbarkeit von ca. 98 % im Jahresdurchschnitt zu erreichen. Unter Verfügbarkeit ist die Möglichkeit des Kunden zu verstehen, die geschuldeten Funktionalitäten der Vertragssoftware ohne Einschränkung zu nutzen. Ausfallzeiten aufgrund von Wartungsarbeiten gelten nicht als Einschränkung der Verfügbarkeit.

5.3 Wartungsleistungen sind in der Vergütung für die Bereitstellung der Vertragssoftware enthalten. Zu den Wartungsleistungen gehören regelmäßige Überprüfungen der Vertragssoftware zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Leistung und Sicherheit, einschließlich der Beseitigung von Fehlern und der Bereitstellung von Updates, Patches oder Releases. Der Anbieter wird auf die berechtigten Interessen des Kunden angemessen Rücksicht nehmen und den Kunden rechtzeitig über notwendige Wartungsarbeiten informieren. In der Regel wird der Anbieter die Wartungsarbeiten außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchführen.

6. Nutzer und Zugangskanäle

6.1 Die Vertragssoftware ist ausschließlich über die vom Anbieter bereitgestellten Zugangskanäle nutzbar. Der Zugang erfolgt wahlweise über einen Webbrowser oder – soweit im Angebot vorgesehen – über eine SSO-Anbindung an externe Lernmanagementsysteme (insbesondere SAP SuccessFactors, Moodle oder vergleichbare Systeme). Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die technische Kompatibilität oder Verfügbarkeit externer LMS-Systeme.

6.2 Der Kunde legt Nutzerkonten für seine Nutzer an und verwaltet diese eigenverantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass seine Nutzer die Nutzungsverbote gemäß diesen AGB einhalten. Der Anbieter ist berechtigt, in der Vertragssoftware eigene Nutzungsbedingungen für Nutzer zu hinterlegen (z.B. als Hinweistext oder Bestätigungsscreen beim ersten Login); diese Nutzungsbedingungen dienen ausschließlich der Information und begründen kein eigenständiges Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und den Endnutzern; Vertragspartner des Anbieters bleibt allein der Kunde.

6.3 Verstöße von Nutzern gegen diese AGB werden dem Kunden zugerechnet. Der Kunde haftet gegenüber dem Anbieter für Pflichtverletzungen seiner Endnutzer wie für eigene Pflichtverletzungen.

7. Updates und Upgrades

7.1 Der Anbieter ist berechtigt, Inhalte und Funktionen der Vertragssoftware jederzeit zu aktualisieren und zu erweitern, um deren hohen Qualitätsstandard laufend zu gewährleisten („Aktualisierung“). Während der Vertragslaufzeit wird der Anbieter die Aktualisierungen bereitstellen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit der Vertragssoftware erforderlich sind.

7.2 Falls eine Aktualisierung vom Kunden selbst installiert oder aktiviert werden muss und dieser die erforderliche Installation oder Aktivierung der Aktualisierung trotz Aufforderung vom Anbieter nicht vornimmt, übernimmt der Anbieter keine Verantwortung für einen Mangel der Vertragssoftware, der ursächlich auf das Fehlen dieser Aktualisierung zurückzuführen ist.

7.3 Verbesserungen, Neuerungen und Erweiterungen oder inhaltlich neue Funktionen der Vertragssoftware ("Upgrades") sind nicht von den vertraglich geschuldeten Wartungsleistungen erfasst. Die Bereitstellung von Upgrades erfolgt gegen gesonderte Vergütung auf der Basis einer gesonderten Vereinbarung. Dem Anbieter steht es jedoch frei, derartige Upgrades auch unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

8. Fehlerbehebung und Supportleistungen

8.1 Der Kunde wird den Anbieter über auftretende Fehler oder Mängel der Vertragssoftware unverzüglich informieren. Der Anbieter wird in diesem Fall angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Ausfall- und Behebungszeit so gering wie möglich zu halten. Fehler werden entsprechend ihrer Schwere kategorisiert und der Anbieter wird Priorität auf die Behebung schwerwiegender Fehler legen.

8.2 Soweit gemeldete Fehler durch unsachgemäße oder vertragswidrige Nutzung der Vertragssoftware durch den Kunden oder dessen Nutzer entstanden sind, sind die für die Fehlerbehebung entstandenen Aufwände vom Kunden zu marktüblichen Konditionen zu vergüten.

8.3 Supportleistungen und allgemeine Beratungsleistungen (z.B. Anwenderschulungen) erbringt der Anbieter nach entsprechender Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung. Es steht dem Anbieter jedoch frei, solche Support- und allgemeinen Beratungsleistungen unentgeltlich zu erbringen.

8.4 Der Kunde ist eingeladen, Feedback zur Vertragssoftware und zu den Support- und Wartungsleistungen zu geben. Der Anbieter wird dieses Feedback berücksichtigen, um die Qualität seiner Dienstleistungen kontinuierlich zu verbessern. Der Kunde räumt dem Anbieter das unentgeltliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, das Feedback zur Verbesserung der Vertragssoftware oder sonstiger Leistungen des Anbieters einzusetzen.

9. Pflichten des Kunden

9.1 Der Kunde wird angemessene technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um unbefugten Zugriff Dritter auf die Vertragssoftware zu verhindern.

9.2 Soweit spezielle Systemanforderungen für die Nutzung der Vertragssoftware genannt werden, hat der Kunde auf eigene Verantwortung sicherzustellen, dass diese durch sein System erfüllt werden. Soweit die Vertragssoftware von minderjährigen Nutzern (insbesondere Schülerinnen und Schülern sowie Auszubildenden) genutzt wird, stellt der Kunde sicher, dass (i) alle datenschutzrechtlich erforderlichen Rechtsgrundlagen, Einwilligungen oder elterlichen Zustimmungen vorliegen, (ii) die nach Schul- und Landesrecht erforderlichen Freigaben eingeholt wurden, (iii) eine angemessene pädagogische Aufsicht gewährleistet ist und (iv) die Nutzer altersgerecht über den KI-Einsatz, dessen Grenzen und Fehleranfälligkeit informiert werden. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die Erfüllung dieser Pflichten.

10. Verbotene Nutzung der Vertragssoftware

Der Kunde stellt sicher, dass bei der Nutzung der Vertragssoftware folgende Nutzungsverbote eingehalten werden:

10.1 Die Vertragssoftware darf nicht zu anderen als den in der Leistungsbeschreibung definierten Zwecken verwendet werden.

10.2 Die Vertragssoftware darf nicht geändert, dekompiliert, zurückentwickelt (Reverse Engineering) oder disassembliert werden. Außerdem darf nicht in sonstiger Weise versucht werden, den Quellcode der Vertragssoftware zu extrahieren.

10.3 Es dürfen keine Inhalte in der Vertragssoftware gespeichert oder verbreitet werden, die gegen anwendbare Gesetze, insbesondere berufsrechtliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte) verstoßen oder beleidigenden, rassistischen, diffamierenden oder verleumderischen Inhalt haben. Der Kunde darf nur solche Inhalte, Materialien, Texte, Bilder, Videos, Präsentationen oder sonstige Werke in die Vertragssoftware hochladen oder verarbeiten lassen, für die er über alle erforderlichen Rechte, Lizenzen oder gesetzlichen Erlaubnisse verfügt. Schulen und Bildungseinrichtungen können sich nur dann auf die gesetzliche Unterrichtsschranke des § 60a UrhG berufen, wenn deren Voraussetzungen im konkreten Einzelfall erfüllt sind — insbesondere hinsichtlich Umfang, Zweck, Adressatenkreis, gesicherter elektronischer Umgebung und etwaiger Vergütungspflichten. Die Prüfung dieser Voraussetzungen obliegt allein dem Kunden. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, hochgeladene Materialien auf Rechtmäßigkeit oder Lizenzkonformität zu prüfen.

10.4 Der Kunde darf die Vertragssoftware nicht als Wiederverkäufer nutzen.

10.5 Es dürfen keine Schutzvermerke, wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte, verändert, entfernt oder hinzugefügt werden.

10.6 Es ist untersagt, auf die Vertragssoftware mittels Bots, Crawlern, Scraping-Tools oder sonstiger automatisierter Zugriffsmethoden zuzugreifen, die die Infrastruktur des Anbieters über das bestimmungsgemäße Maß hinaus belasten oder stören.

10.7 Zugangsdaten (insbesondere Benutzerkennungen und Passwörter) dürfen nicht an nicht autorisierte Personen weitergegeben werden. Eine gemeinsame Nutzung von Nutzerzugängen über die vertraglich lizenzierten Nutzer hinaus (Account-Sharing) ist unzulässig.

10.8 Technische Schutzmaßnahmen, Zugangsbeschränkungen oder Authentifizierungsmechanismen der Vertragssoftware dürfen nicht umgangen, deaktiviert oder anderweitig unwirksam gemacht werden.

10.9 Die Vertragssoftware darf nicht zu dem Zweck systematisch analysiert, getestet oder überwacht werden, konkurrierende Produkte oder Dienste zu entwickeln oder die Vertragssoftware zu Benchmarking-Zwecken mit konkurrierenden Produkten zu vergleichen.

10.10 Vereinbarte Nutzungsgrenzen (z. B. Anzahl der API-Aufrufe, Anzahl der Nutzer oder Speichervolumen) dürfen nicht überschritten werden.

11. Zugangssperre

11.1 Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang des Kunden zur Vertragssoftware vorübergehend zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kunde oder dessen Nutzer gegen gesetzliche Vorschriften oder wesentliche Bestimmungen dieser AGB schwerwiegend oder wiederholt verstoßen haben oder der Kunde mit Zahlungen in Höhe von mehr als zwei Monatsgebühren in Verzug ist.

11.2 Im Falle des Zahlungsverzugs darf der Anbieter den Zugang erst nach vorheriger schriftlicher Ankündigung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens sieben (7) Tagen ab Zugang der Ankündigung sperren.

11.3 Der Anbieter wird den Kunden über eine Sperrung unverzüglich informieren. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird der Anbieter die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Der Anbieter hebt die Sperrung unverzüglich auf, sobald der Sperrgrund entfallen ist. Die Pflicht des Kunden zur Zahlung der Lizenzgebühren bleibt während der Dauer der Sperrung unberührt.

12. Verantwortlichkeit des Anbieters

12.1 Der Anbieter nimmt keine inhaltliche oder fachliche Prüfung der vom Kunden in die Vertragssoftware eingegebenen Daten vor. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in der bereitgestellten Vertragssoftware eingegebenen Daten. Der Anbieter haftet nicht für Fehler, Verluste oder Schäden, die aus ungenauen, unvollständigen oder irreführenden Informationen resultieren.

12.2 Die Vertragssoftware liefert keine unfehlbaren Lerninhalte und Ergebnisse. Jede Ausgabe der Vertragssoftware, insbesondere generierte Lernlektionen, Übungen und Fortschrittsdaten, muss vom Kunden überprüft und verifiziert werden.

12.3 Der Anbieter haftet nicht für fehlerhafte, missverständliche oder unpassende Lerninhalte, die durch die Vertragssoftware im Rahmen der Bereitstellung von Lernlektionen, Übungen und Fortschrittsdaten generiert werden. Der Kunde ist verpflichtet, die generierten Lerninhalte regelmäßig zu überprüfen und haftet selbst für rechtsverbindliche Aussagen oder Zusagen, die im Rahmen der Nutzung der Vertragssoftware gemacht werden.

12.4 Der Anbieter ist im Übrigen nicht verantwortlich für rechtsverletzende Inhalte, die vom Kunden in der Vertragssoftware gespeichert oder darüber verbreitet werden.

13. Einsatz von Künstlicher Intelligenz

13.1 Der Anbieter setzt im Rahmen der Leistungserbringung Systeme mit Künstlicher Intelligenz ("KI-Systeme") ein.

13.2 Soweit im Rahmen des Einsatzes der Vertragssoftware Ergebnisse durch KI-Systeme generiert werden, ist der Anbieter für die Richtigkeit, Schutzrechtsfreiheit und Datenschutzkonformität dieser Ergebnisse nicht verantwortlich.

13.3 Die Vertragssoftware ersetzt keine fachkundige persönliche Unterweisung oder Lehre. Sie dient ausschließlich der Unterstützung von Lernprozessen. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde oder dessen Nutzer Entscheidungen oder Handlungen ausschließlich auf Grundlage der von der Vertragssoftware generierten Lerninhalte vornehmen, ohne diese eigenständig zu überprüfen.

13.4 Soweit Lieferungen oder Leistungen des Anbieters KI-Systeme beinhalten, die der Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz ("KI-Verordnung") oder sonstiger KI-Regulierung unterliegen, wird der Anbieter notwendige Unterstützungsleistungen zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen (z. B. Dokumentationspflichten, Risikobewertungen) gegen gesonderte Vergütung anbieten.

13.5 Die Vertragssoftware darf nicht in Anwendungsbereichen eingesetzt werden, die nach der KI-Verordnung (i) gemäß Art. 5 verboten sind oder (ii) als Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Art. 6 ff. eingestuft sind. Dies gilt insbesondere in Konstellationen, in denen KI-Systeme zur Bewertung, Einstufung oder Überwachung der Leistung, Lernergebnisse oder Qualifikationen natürlicher Personen eingesetzt werden und deren Ausgaben als alleinige oder maßgebliche Entscheidungsgrundlage dienen.

13.6 Zulässig und vom Zweck der Vertragssoftware umfasst ist hingegen die Nutzung zur Unterstützung von Lernprozessen, insbesondere durch KI-generierte Lerninhalte, Übungen, personalisierte Lernpläne und Fortschrittsdashboards, bei denen eine fachkundige natürliche Person die inhaltliche Verantwortung trägt und die endgültigen Entscheidungen (z. B. über Zugang zu Bildungsangeboten, Notenvergabe oder Zertifizierungen) selbst trifft.

13.7 Nicht bestimmungsgemäß und ausdrücklich ausgeschlossen ist demgegenüber die Nutzung der Vertragssoftware in Konstellationen, in denen die KI-Ausgaben als alleinige oder maßgebliche Entscheidungsgrundlage für hochrisikorelevante Entscheidungen im Sinne von Art. 6 i. V. m. Anhang III Nr. 3 KI-Verordnung dienen, insbesondere (a) zur Feststellung des Zugangs oder der Zulassung zu Bildungseinrichtungen oder Bildungsprogrammen, wenn die Entscheidung über Zugang oder Zulassung im Wesentlichen automatisiert und ohne abschließende menschliche Bewertung auf Basis der KI-Ausgaben erfolgt, (b) zur Bewertung von Lernergebnissen, die als verbindliche Noten, Bestehensnachweise, Zertifizierungen oder Pflichtqualifikationsnachweise verwendet werden, wenn die Bewertung autonom durch die KI erfolgt oder die KI-Ausgabe ohne eigenständige menschliche Prüfung und Verantwortung übernommen wird, (c) zur Überwachung oder Erkennung von verbotenem Verhalten bei Prüfungen, wenn die KI-Ausgaben ohne menschliche Überprüfung unmittelbar zu Sanktionen oder leistungsrelevanten Konsequenzen führen, (d) zur Bewertung des angemessenen Bildungsniveaus einer Person als alleinige oder maßgebliche Entscheidungsgrundlage sowie (e) für HR-relevante Entscheidungen wie Einstellung, Beförderung, Kündigung oder Leistungsbeurteilung von Beschäftigten. Bei beabsichtigter Nutzung der Vertragssoftware für einen der vorgenannten Zwecke ist vorab eine gesonderte schriftliche Vereinbarung mit dem Anbieter sowie eine neue rechtliche und KI-regulatorische Bewertung erforderlich.

14. Datennutzung und Modelltraining

14.1 Der Anbieter ist nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung mit dem Kunden berechtigt, Kundendaten – einschließlich Lerndaten, KI-generierter Inhalte, Nutzungsmetriken und über Schnittstellen bezogener Daten – in anonymisierter oder aggregierter Form zur Weiterentwicklung, Verbesserung und Optimierung eigener Modelle und KI-Dienste zu verwenden ("Modelltraining"). Eine Nutzung von Kundendaten zu Zwecken des Modelltrainings erfolgt ausschließlich, wenn dies zuvor ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart wurde; im Übrigen findet kein Modelltraining mit Kundendaten statt.

14.2 Sämtliche Rechte des geistigen Eigentums an Modellen, Algorithmen, statistischen Erkenntnissen, aggregierten Datensätzen und sonstigen Ableitungen, die der Anbieter durch Modelltraining oder den Betrieb der Vertragssoftware erzeugt, stehen ausschließlich dem Anbieter zu.

15. Datenschutz

15.1 Der Anbieter wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten des Kunden die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten einhalten, insbesondere die der DSGVO und des BDSG.

15.2 Dem Anbieter und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bzw. Erfüllungsgehilfen ist es untersagt, personenbezogene Daten, die er im Kontext des Vertrags erlangt, zu einem anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten; dem Anbieter ist nicht gestattet, solche Daten Dritten bekannt zu geben oder zugänglich zu machen, außer dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich.

15.3 Der Kunde ist für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Vertragssoftware aus datenschutzrechtlicher Sicht verantwortlich. Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, dass die Nutzung der Vertragssoftware im konkreten Anwendungsfall den datenschutzrechtlichen Vorgaben entspricht, insbesondere den Vorschriften der DSGVO, des BDSG und ggf. des TDDDG. Der Anbieter übernimmt keine rechtliche Prüfung oder Verantwortung für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der durch den Kunden initiierten oder durchgeführten Verarbeitung personenbezogener Daten.

15.4 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Nutzung der Vertragssoftware zu schaffen. Hierzu gehört insbesondere die Sicherstellung einer gültigen Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 DSGVO für die jeweilige Verarbeitung sowie die vollständige und rechtzeitige Information der Nutzer gemäß Art. 13, 14 DSGVO über die im Zusammenhang mit der Vertragssoftware stattfindende Datenverarbeitung (Datenschutzhinweise). Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Einhaltung dieser Pflichten durch den Kunden zu prüfen oder zu überwachen.

15.5 Der Anbieter wird hinsichtlich der Bereitstellung der Vertragssoftware für den Kunden aus datenschutzrechtlicher Sicht als Auftragsverarbeiter tätig. Vor diesem Hintergrund wird die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (Anlage 1) integraler Bestandteil dieser AGB. Im Falle von Widersprüchen zwischen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung und diesen AGB gehen die Regelungen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung vor.

15.6 Soweit der Anbieter in der Vertragssoftware Datenschutzhinweise für Nutzer bereitstellt, handelt es sich dabei lediglich um unverbindliche Vorschläge. Soweit der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist, obliegt es ihm, die Datenschutzhinweise eigenverantwortlich zu prüfen, anzupassen und zu vervollständigen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit oder Rechtskonformität der bereitgestellten Vorschläge.

16. Schnittstellen zu Drittanbietern

Die Vertragssoftware kann Schnittstellen zu Anwendungen und Produkten von Drittanbietern bieten. Der Anbieter ist nicht verantwortlich für die Verfügbarkeit, Leistung oder Genauigkeit solcher Drittanbieter-Software oder -Dienste. Der Kunde erkennt an, dass die Nutzung von Schnittstellen Dritter den Bedingungen der jeweiligen Drittanbieter unterliegt.

17. Open Source Software

17.1 Soweit die Vertragssoftware Open Source Software enthält und dies nach den jeweiligen Nutzungs- und Lizenzbestimmungen der Open Source Software erforderlich ist, wird der Anbieter dem Kunden den Quellcode und die jeweiligen Lizenzbedingungen zur Verfügung stellen.

17.2 Die im Rahmen dieser AGB eingeräumten Nutzungsrechte gelten nicht für Open-Source-Bestandteile der Vertragssoftware, soweit dies nach den jeweiligen Nutzungs- und Lizenzbestimmungen der Open-Source-Software nicht zulässig ist.

18. Vertraulichkeit

18.1 Die Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des jeweiligen Vertrags erlangten vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten.„Vertrauliche Informationen“ sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind.

18.2 Die Parteien werden angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen treffen, um einen Zugriff Dritter auf vertrauliche Informationen zu vermeiden.

18.3 Die Parteien verpflichten sich, mit allen Mitarbeitern und Subunternehmern eine den vorstehenden Absatz inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.

18.4 Der Anbieter darf nach Abstimmung mit dem Kunden mit der Kundenbeziehung zum Kunden werben, d. h. insbesondere den Kunden öffentlich als Kunden nennen und das Kunden-Logo auf der Anbieter-Website sowie im Rahmen von Social Media verwenden. Der Kunde kann eine erteilte Zustimmung zur werblichen Nutzung seiner Kundenbeziehung und seines Logos jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen bzw. einer solchen Nutzung widersprechen; in diesem Fall wird der Anbieter die entsprechende Nutzung innerhalb eines angemessenen Zeitraums einstellen.

18.5 Der Anbieter ist berechtigt, die Lernumgebung des Kunden (insbesondere dessen Konfiguration der Vertragssoftware, hochgeladene Lernstrukturen und die Nutzungsoberfläche) nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Kunden anderen bestehenden oder potenziellen Kunden des Anbieters zu Demonstrations- und Marketingzwecken zu zeigen ("Demo-Nutzung"). Die Demo-Nutzung erfolgt ausschließlich in dem vom Kunden freigegebenen Umfang. Dabei bleibt der Name und die Identität des Kunden sichtbar; personenbezogene Daten von Nutzern des Kunden sind vor der Demo-Nutzung vollständig zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren, sodass ein Rückschluss auf einzelne natürliche Personen ausgeschlossen ist. Der Anbieter wird sicherstellen, dass bei der Demo-Nutzung keine vertraulichen Inhalte des Kunden (insbesondere interne Dokumente, Geschäftsgeheimnisse oder nicht zur Veröffentlichung bestimmte Lernmaterialien) offengelegt werden, sofern der Kunde diese nicht ausdrücklich freigegeben hat. Der Kunde kann eine erteilte Zustimmung zur Demo-Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen; der Anbieter wird die Demo-Nutzung daraufhin unverzüglich einstellen.

19. Lizenzgebühren und Zahlungsbedingungen

19.1 Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung von Lizenzgebühren für die Nutzung und Bereitstellung der Vertragssoftware. Einzelheiten zur Berechnung der Lizenzgebühr sowie zu den Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

19.2 Alle in den jeweiligen Angeboten angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

19.3 Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, die Lizenzgebühren für jede Verlängerungsperiode angemessen zu erhöhen, soweit wesentliche Kostensteigerungen bei Drittanbieter-KI-Diensten (insbesondere KI-Inferenz, API-Nutzung und Modelllizenzierung) eingetreten sind, die durch die vorgenannte Indexanpassung nicht hinreichend abgebildet werden; der Anbieter wird den Kunden über Art und ungefähren Umfang solcher Kostensteigerungen in Textform informieren.

19.4 Der Anbieter teilt dem Kunden jede Vergütungsanpassung spätestens dreißig (30) Tage vor Beginn der jeweiligen Verlängerungsperiode in Textform mit. Stimmt der Kunde der angepassten Vergütung nicht zu, kann er den Vertrag mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen nach Zugang der Anpassungsmitteilung zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit kündigen.

20. Gewährleistung

20.1 Der Anbieter wird die Vertragssoftware mit der branchenüblichen Sorgfalt pflegen und aktualisieren. Es wird keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der Inhalte und sonstigen Leistungen übernommen.

20.2 Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht mit verhältnismäßigem Aufwand möglich ist, Softwareprodukte vollkommen frei von Fehlern zu halten. Der Anbieter wird die Vertragssoftware jedoch von solchen Mängeln freihalten, die ihre Tauglichkeit zur vertrags- oder bestimmungsgemäßen Nutzung mehr als nur unerheblich beeinträchtigen. Der Kunde hat dem Anbieter Art und Auftreten jeglicher Sachmängel unverzüglich anzuzeigen.

20.3 Der Anbieter gewährleistet, dass die Vertragssoftware keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich über die Geltendmachung von Ansprüchen Dritter informieren, die diese aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der Vertragssoftware gegen ihn geltend machen. Der Anbieter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren.

20.4 Falls durch die Vertragssoftware Rechte Dritter verletzt werden und es sich dabei um einen Rechtsmangel handelt, wird der Anbieter nach eigener Wahl und auf eigene Kosten (a) dem Kunden ein entsprechendes Nutzungsrecht verschaffen oder (b) die Vertragssoftware rechtsverletzungsfrei umgestalten. Wenn der Anbieter keine Abhilfe herbeiführen kann, steht dem Anbieter ein Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrags zu. Der Anbieter wird die Interessen des Kunden bei der Wahl der Abhilfemaßnahmen angemessen berücksichtigen.

20.5 Die Gewährleistung ist für solche Mängel ausgeschlossen, die auf einer nicht vertrags- oder bestimmungsgemäßen Nutzung der Vertragssoftware beruhen.

20.6 Gewährleistungsansprüche verjähren nach zwölf (12) Monaten.

20.7 Der Anbieter haftet nicht verschuldensunabhängig für anfängliche Mängel; § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB findet keine Anwendung. Im Übrigen gelten die Haftungsbegrenzungen dieser AGB.

21. Haftung

21.1 Hat der Anbieter aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Anbieter beschränkt: Die Haftung besteht in diesem Fall nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten; dies sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist zudem auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der für das gegenständliche Vertragsjahr anfallenden Vergütung.

21.2 Unabhängig von einem Verschulden des Anbieters bleibt eine etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

21.3 Soweit gemäß vorstehenden Regelungen die Haftung des Anbieters auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, erstreckt sich dies auch auf die persönliche Haftung der Organe, der Arbeitnehmer und sonstiger Mitarbeiter, der Vertreter und Erfüllungsgehilfen und gilt auch für die gesetzliche Haftung aus unerlaubter Handlung.

21.4 Die Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer 21 gelten nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

21.5 Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, bei denen aufgrund der Verletzung von Bestimmungen in diesen AGB ein Schaden entstanden ist. Darüber hinaus stellt der Kunde den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass der Kunde im Rahmen der Nutzung der Vertragssoftware Materialien (insbesondere Texte, Bilder, Audio-, Video- oder sonstige Inhalte) ohne die hierfür erforderlichen Rechte, Lizenzen oder gesetzlichen Erlaubnisse, insbesondere nach dem Urheberrecht, Leistungsschutzrecht, Datenbankrecht, Markenrecht oder Persönlichkeitsrecht, hochgeladen oder durch den Anbieter verarbeiten lassen hat. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung des Anbieters, einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Gebührensätzen. Der Anbieter wird den Kunden unverzüglich über von Dritten geltend gemachte Ansprüche informieren und ohne vorherige Abstimmung mit dem Kunden keine Anerkenntnisse oder vergleichsweise Regelungen abgeben. Der Anbieter behält sich vor, bei Verstoß gegen diese AGB das Konto des Kunden zu sperren und ggf. zu löschen sowie den Vertrag zu beenden.

21.6 Die Haftung für Datenverluste wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre, vorbehaltlich der weiteren Regelungen der Ziffer 21. Die Haftung für Datenverluste ist ausgeschlossen, wenn der Kunde keine regelmäßigen Backups durchgeführt hat.

22. Laufzeit und Kündigung

22.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Der Vertrag verlängert sich jeweils um die vereinbarte Vertragslaufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von zwei (2) Monaten zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt wurde.

22.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (i) über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird oder diese ein außergerichtliches Vergleichsverfahren durchführt; (ii) Forderungen einer Partei gepfändet werden und die Pfändung nicht innerhalb von zwei (2) Wochen aufgehoben wird; (iii) eine Partei schwerwiegend oder wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt; oder (iv) sich der Kunde mit mehr als zwei (2) Monatsgebühren in Zahlungsverzug befindet und den Rückstand nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach schriftlicher Mahnung ausgleicht. Eine bestehende Zugangssperre hemmt oder unterbricht den Lauf von Kündigungsfristen nicht.

22.3 Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

22.4 Mit Beendigung des Vertrages erlischt das Recht, die Vertragssoftware zu nutzen.

23. Pflichten mit Bezug auf die Vertragsbeendigung

23.1 Die Beendigung des Vertrags entbindet die Parteien nicht von der Einhaltung der Verpflichtungen, die während der Vertragslaufzeit entstanden sind, einschließlich der Pflichten zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz.

23.2 Im Falle einer ordentlichen Kündigung des Vertrags oder einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch den Anbieter ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung der Vertragssoftware zum Ende der Vertragslaufzeit unverzüglich einzustellen. Bereits gezahlte Lizenzgebühren werden anteilig erstattet.

24. Anbieterwechsel und Interoperabilität

24.1 Der Anbieter ermöglicht es dem Kunden, die in der Vertragssoftware gespeicherten Daten („exportierbare Daten“) in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu exportieren. Darüber hinaus unterstützt der Anbieter den Kunden beim Wechsel zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst derselben Art oder zur eigenen IT-Infrastruktur des Kunden („Wechsel“).

24.2 Exportierbare Daten umfassen alle vom Kunden in die Vertragssoftware eingegebenen Daten (Eingabedaten), alle durch die Nutzung der Vertragssoftware generierten oder erzeugten Daten, soweit sie dem Kunden zuzuordnen sind (Ausgabedaten), sowie alle Metadaten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Vertragssoftware entstehen, soweit sie sich auf die Nutzung durch den Kunden beziehen.

24.3 Vom Export ausgeschlossen sind: (a) Daten, die ausschließlich vom Anbieter erstellt wurden und nicht aus Kundendaten oder dem Nutzungsverhalten des Kunden abgeleitet sind; (b) interne Protokolle, Systemdiagnosen, sicherheitsrelevante Informationen und Daten, die dem Kunden gesetzlich nicht zur Verfügung gestellt werden dürfen; (c) Vermögenswerte oder Daten des Anbieters oder Dritter, wie z. B. interne Aufzeichnungen, proprietäre Modelle oder Systemdaten; (d) durch geistige Eigentumsrechte geschützte Inhalte, wie Software, Algorithmen oder kreative Werke, deren Offenlegung geistige Eigentumsrechte verletzen würde; (e) Geschäftsgeheimnisse des Anbieters oder Dritter, deren Export die geschäftliche Vertraulichkeit gefährden könnte; und (f) Daten, deren Export die Integrität, Sicherheit oder Ausfallsicherheit der Vertragssoftware beeinträchtigen und Cybersicherheitsrisiken erhöhen würde.

24.4 Der Wechsel erfolgt durch den Export der exportierbaren Daten und deren Bereitstellung für den Kunden oder, auf dessen Anweisung hin, für den neuen Anbieter in einem maschinenlesbaren Format.

24.5 Der Kunde hat den Anbieter über einen beabsichtigten Wechsel in Textform (E-Mail genügt) zu informieren. Mit Eingang der Wechselmitteilung beginnt eine Frist von zwei (2) Monaten, innerhalb derer der Anbieter die zur Durchführung des Wechsels erforderlichen Maßnahmen ergreift und die exportierbaren Daten exportiert („Wechselfrist“). Betrifft der Wechsel nur bestimmte exportierbare Daten, ist dies in der Mitteilung entsprechend anzugeben. In der Mitteilung ist außerdem anzugeben, ob der Wechsel zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst oder in die eigene IT-Infrastruktur des Kunden erfolgt.

24.6 Nach Ablauf der Wechselfrist beginnt eine Übergangsfrist von dreißig (30) Tagen („Übergangsfrist“). Während dieses Zeitraums leistet der Anbieter dem Kunden oder vom Kunden beauftragten Dritten angemessene Unterstützung bei der Durchführung des Wechsels.

24.7 Kann der Wechsel aus technischen Gründen nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen abgeschlossen werden, kann der Anbieter die Übergangsfrist einmalig um maximal sieben (7) Monate verlängern; die Mitteilung über eine solche Verlängerung erfolgt innerhalb von vierzehn (14) Werktagen nach Eingang des Wechselantrags. Der Kunde kann die Übergangsfrist ebenfalls einmal verlängern, sofern dies aus technischen Gründen im Einflussbereich des Kunden erforderlich ist.

24.8 Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass die vereinbarten Lizenzgebühren während der gesamten (verlängerten) Übergangsfrist weiterhin zu zahlen sind. Mit Ablauf der Übergangsfrist endet der Vertrag unabhängig von seiner verbleibenden Laufzeit. Der Anbieter wird den Kunden über diese Beendigung informieren.

24.9 Während der Übergangsphase gewährleistet der Anbieter die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Vertragssoftware.

24.10 Der Kunde kann die exportierbaren Daten innerhalb einer Frist von dreißig (30) Tagen nach Beendigung des Vertrags abrufen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Während dieses Zeitraums gelten die Bestimmungen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Anlage 1) weiterhin.

24.11 Der Anbieter gestaltet die Vertragssoftware mit angemessenem technischem Aufwand so, dass sie interoperabel ist, um einen Wechsel zu anderen Datenverarbeitungsdiensten technisch zu ermöglichen.

24.12 Wird ein Anbieterwechsel gemäß dieser Klausel vom Kunden vor Ablauf der Vertragslaufzeit veranlasst, hat der Kunde eine pauschale Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von achtzig (80) Prozent der Lizenzgebühren zu zahlen, die andernfalls für die verbleibende Vertragslaufzeit fällig gewesen wären. Kündigt der Kunde aus wichtigem Grund, entfällt diese Entschädigung.

25. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

25.1 Der Kunde darf nur gegen Forderungen des Anbieters mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

25.2 Der Kunde darf ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur aufgrund unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.

26. Abtretung

Der Kunde darf seine Rechte aus den Verträgen mit dem Anbieter nur nach vorheriger Zustimmung des Anbieters an Dritte abtreten. § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.

27. Höhere Gewalt

Der Anbieter ist von seinen Leistungspflichten befreit, soweit und solange die Nichterfüllung auf höherer Gewalt beruht. Höhere Gewalt bezeichnet unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei, insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Pandemien, Ausfall von Drittanbieter-Kommunikationsinfrastruktur, Cyberangriffe sowie technische Störungen im Bereich von Unterauftragnehmern. Für die Dauer der höheren Gewalt ruhen die betroffenen Leistungspflichten, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche entstehen. Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und das voraussichtliche Ende der höheren Gewalt informieren.

28. Schlussbestimmungen

28.1 Der Anbieter kann für den Kunden zumutbare Änderungen dieser AGB vornehmen. Änderungen dieser AGB werden Vertragsinhalt, wenn die Änderungen dem Kunden per E-Mail mitgeteilt wurden, der Kunde nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht und der Anbieter den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat. Widerspricht der Kunde den Änderungen fristgerecht, werden die Änderungen dem Kunden gegenüber nicht wirksam. Der Anbieter hat in diesem Fall das Recht, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem (1) Monat zu kündigen, sofern eine Fortführung des Vertrages ohne die Änderungen für den Anbieter unmöglich oder unzumutbar ist. Etwaige andere Änderungsmöglichkeiten werden durch diese Ziffer nicht beschränkt.

28.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

28.3 Diese AGB sind in deutscher Sprache abgefasst. Soweit Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen vorliegen oder zur Verfügung gestellt werden, dienen diese ausschließlich als unverbindliche Übersetzungshilfe. Maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprachfassung. Bei Widersprüchen oder Abweichungen zwischen der deutschen Fassung und einer Übersetzung geht die deutsche Fassung vor.

28.4 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag resultierenden Rechtsstreitigkeiten ist jeweils der Sitz des Anbieters.

Mitgeltende Dokumente

Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Anlage 1)